Wie in den Vorjahren hat der Borsumer Ortsrat gleich in seiner ersten Sitzung die Vereinsförderung für das Jahr 2026 beschlossen. Der Freiwilligen Feuerwehr, dem Sozialverband und den Vereinen mit insgesamt 3.175 Mitgliedern wurden Mittel in Höhe von insgesamt 2.630 € bewilligt. Pro Vereinsmitglied wurde ein Förderbetrag von 1 € gewährt, der Mindestbetrag beträgt 50 € und der Höchstbetrag 350 €. Der Mitgliederbestand der Borsumer Vereine ist seit Jahren konstant und zuletzt sogar leicht gestiegen, das ist eine sehr erfreuliche Entwicklung. Zudem wurde dem VfL Borsum auf meinen Vorschlag hin für die Anschaffung eines Mähroboters eine Spende in Höhe von 100 € bewilligt. Spenden bis zu dieser Höhe haben einen besonderen Fördereffekt, denn sie werden im Rahmen einer Aktion der Volksbank verdoppelt. Auch die Förderung von Projekten für Kinder und Jugendliche wird fortgesetzt. Dafür wurde im Vorjahr ein Förderbetrag in Höhe von insgesamt rund 2.100 € eingesetzt. Neben dieser Förderung hat der Ortsrat die Mittel für die Neuanschaffung einer Geschwindigkeitsmessanlage in Höhe von rund 2.200 € bereitgestellt. Dafür wurde auch die großzügige Spende eines Borsumer Bürgers in Höhe von 500 € eingesetzt. Voraussichtlich muss eine weitere Geschwindigkeitsmessanzeige ersetzt werden.

Aktion „Saubere Landschaft“

Die vom Naturschutzverein, vom Ortsrat und von der Arbeitsgemeinschaft Borsumer Vereine organisierte Aktion „Saubere Landschaft“ ist auch in diesem Jahr erfolgreich verlaufen. Rund 50 Teilnehmer*innen, vor allem Kinder und Jugendliche, unterstützten die wichtige Müllsammlung am Waldrand, in den Straßengräben rund um Borsum und auch in der Ortschaft selbst. Die Aktion wurde vor allem von der Freiwilligen Borsumer Feuerwehr unterstützt. Winfried Kauer (1. Vorsitzender des Naturschutzvereins) und Ortsbürgermeister Josef Stuke bedankten sich bei allen Teilnehmerinnen und Teilnehmern für ihr Engagement. Besonders stellten sie den vorbildlichen Einsatz der Kinder und Jugendlichen heraus. Der Abschluss fand in diesem Jahr mit einem vom Ortsrat finanzierten Eintopf mit Würstchen (und Süßigkeiten für die Kinder …) in der Waldgaststätte statt.

Baumfällungen auf einem Grundstück der Kreiswohnbaugesellschaft (KWG)

Die KWG beabsichtigt, auf ihrem Grundstück in der Liegnitzer Str./Berliner Str. ein weiteres Mietwohnhaus zu bauen. Die Gemeinde Harsum beabsichtigt, den dafür notwendigen Bebauungsplan aufzustellen. Anschließend folgt das Baugenehmigungsverfahren. Obwohl die Voraussetzungen für die Bebauung noch nicht gegeben sind, hat die KWG bereits drei Platanen und einen Nadelbaum fällen lassen. Bei den Platanen und dem Nadelbaum handelt es sich um Bäume, die dort seit Jahrzehnten standen und eine sehr wichtige Funktion für den Natur- und Artenschutz erfüllt haben. Regelmäßig sind dort von Nachbarn Fledermäuse und eine Eule gesehen worden. Die Platanen sollen etwa im Jahr 1965 gepflanzt worden sein. Ein solcher Baumbestand muss im Rahmen eines Planungsverfahrens und ggf. eines anschließenden Baugenehmigungsverfahrens besonders geprüft werden, Ausgleichsmaßnahmen sind unerlässlich. Die vorzeitigen Baumfällungen sind weder der „Unteren Naturschutzbehörde“ des Landkreises Hildesheim angezeigt worden noch ist dort eine Genehmigung beantragt worden. Offensichtlich ist nicht ausreichend bekannt, dass solche Maßnahmen auch auf privaten Grundstücken einen genehmigungspflichtigen Eingriff darstellen können. Von der KWG hätte man dies allerdings erwarten können. Die sich daraus ergebenden Konsequenzen werden nunmehr geprüft. Zudem habe ich beantragt, den Vorgang sowohl in den Gremien der Gemeinde Harsum als auch des Kreistages zu beraten. Der Borsumer Ortsrat hat mit einem einstimmigen Beschluss mit Befremden zur Kenntnis genommen, dass die Platanen von der KWG vor einer abschließenden Planung der Bebauung gefällt worden sind. Leider sind vollendete Tatsachen geschaffen worden.

gez. Josef Stuke Ortsbürgermeister