Die Verwaltung favorisiert die Vergabe an Totalunternehmer (HiAZ 08.11.2019)

Totalunternehmer-Vergabe birgt nicht nur Vorteile mit sich! Sicherlich ist es für die Verwaltung bequemer die Maßnahmen durch einen Totalunternehmer ausführen zulassen. Allerdings sollten auch andere Faktoren berücksichtigt werden, z. B. sind die Einwirkungsmöglichkeiten während der Bauphase des Auftraggebers außerordentlich gering. Auch ein Eingreifen des AG führt in der Regel zu Bauablaufverschiebungen und/oder Mehrkosten. Der seitens der Verwaltung angebrachte Wirtschaftlichkeitsvorteil einer Totalunternehmer-Vergabe ist nicht zweifelsfrei nachweisbar und darf nicht einfach behauptet werden. Die Wirtschaftlichkeit kann nur durch eine Parallelausschreibung festgestellt werden. Hierbei sind die Bauleistungen gleichzeitig sowohl zur Vergabe an einen Totalunternehmer als auch nach fachlosen getrennt auszuschreiben. Hieraus würde sich eine nicht unerhebliche Mehrbelastung für den Fachbereich resultieren, was unseres Erachtens aus wettbewerbspolitischen Gründen zumutbar wäre. Bei einem Totalunternehmervertrag gucken die kleinen und mittelständischen Betriebe aus der Hildesheimer Region meist wortwörtlich ‘in die Röhre’. Überwiegend sind es Betriebe aus der Ferne die die Totalunternehmer in Schlepptau mitbringen. Wir, die Unabhängigen, sind für die Einzelvergabe. Bei so einem Großprojekt von 13 Mio. Euro sollte auch die Beteiligung der Hildesheimer Betriebe ermöglicht werden. Auch wenn es für den Fachbereich mehr Koordinationsaufwand bedeutet.

gez. Fraktion die Unabhängigen