Der Landkreis hat jetzt auch die 2. Anfrage beantwortet. Danach ist ihm nur die Verfahrensweise des Landkreises Goslar bekannt. Dieser fordert sämtliche Betreiber von nicht wiederkehrend prüfpflichtigen Anlagen auf, eine einmalige sogenannte „Inbetriebnahme-Prüfung“ durch einen Sachverständigen durchführen zu lassen. Dabei wird unterstellt, dass die Betreiber solcher Anlagen eine entsprechende Sachverständigen-Prüfung bisher nicht vorgenommen haben und insofern nachholen müssen. Ob dieser Ansatz im Landkreis Hildesheim praktikabel und im Zweifelsfall hier rechtlich durchsetzbar ist, wird von der Verwaltung derzeit noch geprüft. Weiterhin wird auch noch geprüft, inwiefern das bisher praktizierte Verfahren im Hinblick auf ein mehr bürgerfreundliches Vorgehen modifiziert werden kann.

Die Kosten für die Überprüfung durch einen Sachverständigen betragen nach Einschätzung des Landkreises mindestens 100 €, hängen aber auch davon ab, wie zeitaufwändig die Überprüfung ist bzw. welche individuelle Preisgestaltung der jeweilige Sachverständige hat. Hinzu kämen im Mängelfall die Kosten für eine Nachprüfung durch den Sachverständigen. Bei einer Vorgehensweise wie im Landkreis Goslar würden aber zusätzlich auch die Bearbeitungsgebühren der Kreisverwaltung anfallen. Deren Höhe hängt vom Bearbeitungsaufwand ab.

Ich werde zu Beginn des neuen Jahres beim Landkreis Hildesheim erneut nachfragen, ob und ggf. in welcher Weise das Verfahren geändert wird. Insbesondere hoffe ich, dass es tatsächlich bürgerfreundlicher wird. Über das Ergebnis werde ich Sie informieren.

gez. Josef Stuke