Ab 2026 soll in den innerstädtischen und innenstadtnahen Quartieren der Stadt Hildesheim ein Parkraumkonzept umgesetzt werden. Die Gruppe CDU/Die Unabhängigen/FDP schließt sich der grundsätzlichen Zielausrichtung und der Ausgestaltung an. Jedoch ist nach deren Ansicht die Situation der Pendlerinnen und Pendler nicht ausreichend berücksichtigt/gewürdigt. Hildesheim ist als „Oberzentrum“ im Landkreis Hildesheim eine Pendlerstadt. Für den Einzelhandel, aber auch für die zahlreichen Arbeitgeber im Dienstleistungsbereich ist es unerlässlich, dass die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter die Stadt auch mit dem Individualverkehr ansteuern können und einen Parkplatz finden. Der ÖPNV bietet keine praktikablen Verbindungen, bezahlbare Parkplätze sind dafür nicht in ausreichendem Maß vorhanden und Park-und-Ride ist nicht existent.

Die „Identifizierung“ von Pendlern kann verwaltungsseitig wie bei Anwohnern erfolgen. Hier müsste lediglich eine Bescheinigung des Arbeitgebers sowie der Wohnortnachweis vorgelegt werden. Dafür erhalten die Pendlerinnen und Pendler dann einen Pendlerausweis, der zum Parken in den Mischflächen berechtigt. Dieses wäre im Vergleich zum Status Quo immer noch mit einem potenziellen finanziellen Ertrag für die Stadt verbunden und erzielt weiterhin die mit dem Konzept erwünschte Steuerungswirkung.

Weiterhin geht das Konzept davon aus, über 100 neue Parkscheinautomaten zu installieren. Dieses ist im Zuge der Digitalisierung, aber auch in Bezug auf die Folgekosten dringend zu überdenken. Es existieren eine Vielzahl von Anbietern, die die einfache Möglichkeit, sich digital ein Parkticket zu buchen (Handy-Parken) darstellen. Dieses wird in vielen deutschen Großstädten, teilweise auch ausschließlich, so angeboten. Die Gruppe geht davon aus, dass sich die Anzahl der neuen Automaten damit um mehr als 50% senken lässt.

Sie haben daher folgenden Beschlussvorschlag eingereicht:

Das Parkraumkonzept wird mit folgenden Ergänzungen/Änderungen beschlossen:

  1. Das Konzept wird dahingehend erweitert, dass Pendlerinnen und Pendler in den Mischparkbereichen mit Anwohnern gleichstellt werden. Dafür werden für eine Gebühr von 120€ im Jahr Pendlerparkscheine ausgestellt.
  2. Das Konzept wird dahingehend geändert, dass die Abrechnung überwiegend digital erfolgt (Handy-Parken). Parkscheinautomaten werden nur nachrangig und in der minimalen Anzahl aufgestellt, um die Teilhabe von Menschen zu gewährleisten, die keine Möglichkeit der digitalen Buchung haben.
  3. Bargeldzahlung wird grundsätzlich, auch an den verbleibenden Automaten, nicht mehr angeboten.

Der Rat der Stadt Hildesheim entscheidet hierüber in seiner Sitzung am 30.06.2025.