Erbbaurechtsvertrag zum Erwerb eines Grundstücks für die Berufsbildenden Schulen in der „Von-Thünen-Straße“

Auf Forderung der Fraktionen von CDU, FDP und Unabhängigen hat die Mehrheitsgruppe von SPD und Grünen am 02.06.2025 im Finanzausschuss des Kreistages beschlossen, dass Landrat Bernd Lynack (SPD) dem Kreistag den Entwurf für einen Erbbaurechtsvertrag für ein Grundstück in der „Von-Thünen-Straße“ in Hildesheim vor der Beschlussfassung am 26.06.2025 vorzulegen hat. Das Verlangen des Landrates, dem Abschluss eines Vertrages lediglich aufgrund seines Eckpunktepapieres zuzustimmen, haben damit alle Abgeordneten abgelehnt.

Mit der Forderung, den Vertragsentwurf vor der Beschlussfassung vorzulegen, haben SPD und Grüne aber an den mangelhaften und für den Landkreis nachteiligen Eckpunkten des Landrates nichts geändert. Daher haben CDU, FDP und Unabhängige den Landrat am 03.06.2025 aufgefordert, unverzüglich den Vertragsentwurf und die damit im Zusammenhang stehenden weiteren Vereinbarungen (z. B. für die Busanbindungen) vorzulegen, die für den Landkreis weitere, derzeit nicht bezifferte Kosten verursachen. Zudem soll der Landrat erklären, woraus sich der von ihm genannte Bodenrichtwert von 350 Euro ableite und welche Stellungnahmen des Rechnungsprüfungsamtes dazu vorliegen.

Ursache für die jetzt aufgetretenen Probleme sind die Beschlüsse der Mehrheitsgruppe von SPD und Grüne, mit denen alle alternativen Standorte für die Berufsbildenden Schulen abgelehnt worden sind und der Landkreis nunmehr völlig von der Stadt abhängig ist.

Die Fraktionen der CDU, Unabhängigen und der FDP halten es im Sinne der haushaltsrechtlichen Vorgaben für zwingend geboten, dass vor einer abschließenden Entscheidung des Kreistages sämtliche Kosten des Landkreises nachvollziehbar und begründet offengelegt werden.

Ergänzend zu der o. a. Anfrage hat die CDU-Kreistagsfraktion am 03.06.2025 Akteneinsicht beantragt, um zu ermitteln, ob die bisher ausgehandelten Eckpunkte usw. überhaupt haushaltsrechtlich zulässig sind.