Das Oberverwaltungsgericht Lüneburg hat sowohl im April als auch im Dezember 2025 fest-gestellt, dass die Genehmigungen des Landkreises Hildesheim für die Errichtung und den Betrieb von 7 Windenergieanlagen im Bereich der Ortschaften Rössing und Klein Escherde rechtswidrig waren. Wir haben diese bedenkliche Situation zum Anlass genommen, eine umfassende Anfrage zur Genehmigungspraxis des Landkreises zu stellen, um möglichst weitere Gerichtsentscheidungen zu Lasten des Landkreises Hildesheim und damit verbundene Kosten zu vermeiden. Gleichzeitig haben wir gemeinsam mit anderen Fraktionen eine Sitzung des zuständigen Fachausschusses beantragt. Diese fand vor kurzem statt. Leider lagen uns zum Zeitpunkt der Sitzung weder alle Antworten der Kreisverwaltung auf die gestellten Fragen noch die Gerichtsentscheidungen vor. Unabhängig davon bestand im Rahmen der Beratungen die Gelegenheit, auch die anwesenden Bürgerinitiativen anzuhören und deren Fragen zu-zulassen. Einen entsprechenden Antrag hat die Mehrheitsgruppe leider abgelehnt. Sie fordert vielmehr mit einem öffentlichen Pressebericht die Bürgerinitiative auf, ihren Widerspruch gegen die Bescheide zurückzuziehen.
Die Forderung der Mehrheitsgruppe ist zurückzuweisen. Offensichtlich hat sie nicht begriffen, dass der Landkreis Hildesheim zwei rechtswidrige Bescheide erlassen und damit diese Entwicklung verursacht hat. Zudem hat sie wieder einmal bewiesen, dass sie nicht bereit ist, im Rahmen der Beratungen Äußerungen der Bürgerinitiativen zuzulassen. Das trägt nicht zu dem erforderlichen fachlichen Austausch der unterschiedlichen Positionen bei. Es vermittelt auch den Eindruck, dass nachvollziehbare Kritik und Fragen nicht erwünscht sind. Bürgerfreundlichkeit sieht anders aus, ferner fördert dieses Verhalten die Politikverdrossenheit und negative politische Entwicklungen, gerade die Stadt Bockenem mit den massiven Beeinträchtigungen durch die dortige kaum begrenzte Aufstellung von Windenergieanlagen ist dafür ein Beispiel.
Auf meine Anfrage hin hat der Landkreis nach der Sitzung die Entscheidungen des Oberverwaltungsgerichts zur Verfügung gestellt. Sobald sämtliche Anfragen von der Kreisverwaltung beantwortet worden sind, werden wir im Rahmen der noch folgenden Kreistagsberatungen klären, ob und ggf. welche Maßnahmen notwendig sind, um zukünftig möglichst rechtmäßige Genehmigungsverfahren des Landkreises sicherzustellen.
gez. Josef Stuke