Wie in den Vorjahren sind erneut zahlreiche Anträge der Fraktionen zum Haushaltsplanentwurf gestellt worden. Diese führen regelmäßig zu höheren Ausgaben. Diese ergeben sich nicht nur durch höhere Haushaltsansätze, sondern auch durch einen höheren Personalaufwand. Oft werden diese Anträge insbesondere aus Zeitgründen in den Ausschüssen nicht im notwendigen Umfang beraten, sondern lediglich als behandelt in den Kreistag verwiesen und dort dann entschieden. Für den notwendigen Überblick sowie die Beurteilung der Notwendigkeit und Angemessenheit der zusätzlichen Ausgaben fehlt regelmäßig eine fundierte Stellungnahme der Verwaltung. Die Anträge sind damit nicht entscheidungsreif.
Wir halten es zukünftig für notwendig und zweckmäßig, solche Anträge erst nach einer umfassenden Stellungnahme der Verwaltung in den dafür jeweils zuständigen Fachausschüssen zu beraten und nach einer politischen Entscheidung ggf. erforderliche Haushaltsmittel in den nächsten Haushaltsplanentwurf aufzunehmen. Der Antrag wurde zwar von der Gruppe mit ihrer Mehrheit abgelehnt, es gab aber auch Hinweise aus den Fraktionen der SPD/CDU, dass es ein guter Vorschlag sei. Frau Hohls hatte vor der Sitzung nachgefragt, ob der Antrag im Hinblick auf die Brisanz des Themas in der Kreistagssitzung bis zur nächsten Sitzung zurückgestellt werden könne. Dafür hat die Fraktion keine Notwendigkeit gesehen, weil er ja genau in diese Sitzung passte und das Ziel auch einfach nachzuvollziehen war. Ggf. hätte die Gruppe statt der Ablehnung auch eine Vertagung oder Verweisung in den zuständigen Ausschuss beantragen können.
Dass eben oft die Anträge zum Haushalt nicht entscheidungsreif sind, kann man an dem Thema “optimale Offene Ganztagsschule” erkennen. Zum Haushalt 2019 hatte die Gruppe den anliegenden Antrag eingebracht, dieser wurde mehrheitlich beschlossen. Zum Haushalt 2020 hat nun die Gruppe (ohne Angabe von Gründen!) einen Antrag gestellt, den für diese Maßnahme vorgesehenen Ansatz um 500.000 € zu kürzen. Offensichtlich, weil die Maßnahme nicht umsetzbar war. Herr Schröter-Mallohn (Grüne) hat deshalb in der Kreistagssitzung darauf hingewiesen, dass die Kürzung nicht als echte Einsparung angesehen werden könne, gleiches gilt für die Kürzung des Ansatzes für Gebäudeversicherungen um 130.000 €, weil diese Mittel auch ohne den Antrag nicht abgeflossen wären und somit nur bedingt als Deckung für die beschlossenen Mehrausgaben herangezogen werden können.
Die Unabhängigen sind der Meinung, dass weiterhin eine entsprechende Änderung des Verfahrens angestrebt werden sollte bzw. geboten ist, um die Anträge in der notwendigen Tiefe prüfen und unter Berücksichtigung einer Stellungnahme der Verwaltung sachgerecht entscheiden zu können. Für die Politik hätte dies zudem den Vorteil, dass die einzelnen Themen durch die jeweiligen Einzelberatungen in den Fachausschüssen wesentlich mehr Aufmerksamkeit erhalten würden als die Flut von Anträgen zum Haushalt.