Wie Ihnen durch die Berichte in der HAZ bekannt sein dürfte, sind am 15.01.2026 und am 18.02.2026 zwei Sitzungen von Fachausschüssen des Kreistags abgebrochen worden. Sie scheiterten an der nach Auffassung der CDU nicht ordnungsgemäßen Einladung zur Sitzung am 15.01.2026 und an den Bedenken der insbesondere aus den Fraktionen der SPD und der Grünen bestehenden Mehrheitsgruppe gegen einen einzigen Tagesordnungspunkt der Sitzung am 18.02.2026. Diese Situation haben wir zum Anlass genommen, durch eine Anfrage an den Landrat die Rechtmäßigkeit der Einladungen zu den Sitzungen und den Abbruch der Sitzungen prüfen zu lassen. Nach der Antwort der Kreisverwaltung ist zu den Sitzungen ordnungsgemäß eingeladen worden. Der Abbruch der Sitzung entsprach nicht den maßgebenden Vorschriften. Die Sitzungen hätten somit durchgeführt werden müssen.
Neben weiteren Fragen haben wir auch die Kosten für diese zwei „Sitzungen“ feststellen lassen. Die Sitzungsgelder betragen rund 2.000 €. Ferner sind durch die Vorbereitung, die Einberufung und durch den Sitzungstermin Personal- und Sachkosten entstanden. Diese erstrecken sich auf die „Erste Kreisrätin“, auf die Amtsleitungen und stellvertretenden Amtsleitungen, auf die Geschäftsführerin des Ausschusses, auf das Kreistagsbüro, die Druckerei, die Poststelle und den PC-Service. Gegenüber der HAZ habe ich zum Ausdruck gebracht, dass es nicht mehr um die wichtige Beratung von dringenden Sachthemen ging, sondern die Macht- und Parteipolitik im Vordergrund stand. Das halten wir für nicht mehr akzeptabel, zumal es schon vorher regelmäßig solche wenig zielführenden politischen Auseinandersetzungen gegeben hat. Wir können nur hoffen, dass die Wählerinnen und Wähler daraus die richtigen Schlüsse für die Kommunalwahl ziehen und damit unsere konstruktive und intensive Sachpolitik unterstützt wird. Im Hinblick auf die wichtigen Zukunftsthemen und die massiven Finanzprobleme des Landkreises erwarten wir, dass nach der Kommunalwahl endlich wieder die Interessen der Bürgerinnen und Bürger des Landkreises im Vordergrund stehen.
Unsere Kritik an der Macht- und Parteipolitik wird auch durch eine aktuelle Gerichtsentscheidung gestützt. Nach der Kommunalwahl 2021 hatte die damalige Landtagsmehrheit aus den Fraktionen der SPD und der CDU das Verfahren für die Verteilung der Ausschusssitze geändert. Auch unser Landrat hatte sich damals noch als Landtagsabgeordneter dafür eingesetzt. Zum Vorteil der größeren Parteien und Fraktionen war nicht mehr das Verfahren nach Hare/Niemeyer, sondern das Verfahren nach d´Hondt anzuwenden. Dies führte im Kreistag dazu, dass die stimmberechtigten Ausschusssitze im Kreisausschuss und in den Fachausschüssen vollständig auf die Mehrheitsgruppe (SPD, Grüne…) und auf die CDU entfielen. Mit 53,6 % der bei der Kreistagswahl gewonnenen Stimmen hat die Mehrheitsgruppe beispiels-weise im wichtigen Kreisausschuss 70 % der Sitze erhalten. In den Fachausschüssen entfielen 10 von 15 Sitzen auf die Mehrheitsgruppe. Für die kleineren Fraktionen verblieben Sitze ohne ein Stimmrecht. Mit dem vorherigen Verfahren wäre die Zahl der Ausschussmitglieder geringer ausgefallen, damit wären auch geringere Kosten verbunden. Auf die „Mehrheits-gruppe“ wären auch hier die für die Mehrheit erforderlichen Sitze entfallen.
Nunmehr hat es in Hessen die gleiche rechtliche Situation gegeben. Dort sollte ebenfalls das Verfahren nach Hare/Niemeyer abgeschafft und das Verfahren nach d´Hondt (wieder) eingeführt werden. Mit einem Urteil vom 28.01.2026 hat der Hessische Staatsgerichtshof diese politische Entscheidung aufgrund der damit verbundenen systembedingten Verzerrungen zugunsten stimmenstarker Parteien als verfassungswidrig festgestellt!
In Niedersachsen soll jetzt das Verfahren auf Wunsch der kleineren Regierungspartei (Bündnis90/Die Grünen) erneut geändert werden. Es soll nunmehr das im Bundestag maßgebende Verteilungsverfahren nach Sainte Laguë/Schepers eingeführt werden. Dazu haben wir eine Anfrage an den Landrat gestellt, um mit einem Vergleich zu den beiden anderen Verfahren einen Überblick über die Auswirkungen zu erhalten. Interessant ist, dass der maßgebende Gesetzentwurf keine besondere Begründung für die vorgesehene Änderung enthält.
gez. Josef Stuke
Fraktionsvorsitzender