Zur Sache Neuanschaffung VRW (Haushaltsansatz 70.000 Euro) haben wir folgende Auffassung:

Die Haushaltslage der Stadt Alfeld/Leine ist angespannt. Die Kommunalaufsicht erwartet zu Recht, dass Investitionen auf das absolut Notwendigste und Erforderlichste beschränkt bleiben. Unter dieser Prämisse bewertet die Fraktion der BAL-Die Unabhängigen jede Investition.

Die BAL-Die Unabhängigen Fraktion hält eine Neuanschaffung eben nicht für erforderlich, da die primären Aufgaben des VRW, nämlich der Transport von Einsatzmitteln zur Bergung von Personen aus Kraftfahrzeugen, mittlerweile durch Verlastung der Einsatzmittel auf einen Rüstwagen dargestellt werden kann. Die Erreichbarkeit von derartigen Unfallstellen, überwiegend auf Bundes-, Landes- oder Kreisstraßen außerhalb geschlossener Ortschaften, sollte auch mit einem Großfahrzeug möglich sein.
Die Feuerwehr der Stadt Alfeld/Leine hat einen Rüstwagen mit Krananbau neu erhalten. Dieser würde sich für die Abarbeitung der Ereignisse mit eingeklemmten Person o.ä. eignen. Die Angaben über Geschwindigkeitsvorteile und schnelleres Vorankommen zwischen VRW und RW bei den hier maximal im Zuständigkeitsbereich zu fahrenden Strecken sehen wir nicht.

Alle weiteren mit dem jetzigen VRW abgearbeiteten Einsätze, insbesondere die Türnotöffnungen, können mit einem anderen Fahrzeug aus dem großen Fahrzeugpool der Ortsfeuerwehr Alfeld gefahren werden.

Die Fraktion der BAL-Die Unabhängigen hat sich bereits zum Zeitpunkt der Haushaltsplanberatungen in 2020 zu dieser Investition geäußert. Dabei haben wir Wert darauf gelegt, die Notwendigkeit eines VRW einmal bei Angehörigen von Feuerwehren außerhalb der Stadt Alfeld/Leine zu hinterfragen, auch um andere Sichtweisen zu erlangen.

Die Umsetzung des Brandschutzbedarfsplans hier in Alfeld hat innerhalb der BAL-Die Unabhängigen Fraktion einen hohen Stellenwert. Gleiches gilt für die Feuerwehren im Allgemeinen.
Die BAL-Fraktion hat in der Ausschusssitzung am 20.04.21 einen Änderungsantrag zur Vorlage “Verleihung der Ehrenmedaille an Ehrenbeamte der Feuerwehren….” gestellt. Nach Auffassung der BAL haben auch Funktioner*innen unter entsprechenden Voraussetzungen so eine Auszeichnung verdient. Der Änderungsantrag ist zur Beratung in die Fraktionen verwiesen worden. Die abschließende Entscheidung darüber findet in er nächsten Ratssitzung statt.

gez. Uwe Höltgebaum