Die Kreistagsfraktionen CDU, FDP und Unabhängige haben sich an das Nds. Ministerium für Inneres und Sport wegen der Verträge zur VHS und den Beschluss des Kreistages vom 07.12.2023 zum Kauf von Anteilen der Gesellschaft gewandt. Nach Auffassung der Kreistagsfraktionen ist es haushaltsrechtlich insbesondere nicht gerechtfertigt, auf die im Antrag der Fraktionen CDU, FDP und Unabhängige vom 30.11.2023 vorgeschlagene Kündigungsregelung zu verzichten, die Entscheidungsfreiheit über die VHS gGmbH durch das vorgesehene Vetorecht der Stadt weitestgehend zu opfern und den vom Verein Hildesheimer Volkshochschule e. V. verlangten Preis für die Geschäftsanteile der defizitären VHS gGmbH zu zahlen, zumal der Verein seit Jahren aus eigenen Mitteln nicht nennenswert zum Betrieb der VHS gGmbH beigetragen hat und aufgrund des Vereinszwecks den Verkaufserlös zumindest weitgehend der VHS gGmbH zukommen lassen müsste, dazu aber in den Verträgen nichts bestimmt ist.

Es ist in keiner Weise erforderlich, auf die zuvor genannten Forderungen des Vereins einzugehen. Denn der Landkreis könnte jederzeit ohne Mehrkosten eine eigene Volkshochschule gründen, da er gegenüber dem Verein nicht mehr Verpflichtungen hat als der Verein gegenüber dem Landkreis bzw. der Holding des Landkreises. Zudem besteht die Möglichkeit, aus wichtigem Grund aus der VHS gGmbH auszutreten, zumal dem Landkreis bzw. der Holding des Landkreises kaum zugemutet werden kann, die VHS gGmbH weiterhin mit dem VHS-Verein zu betreiben. Denn bisher hat sich der Verein, der nach seiner Satzung ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung verfolgt, immer wieder geweigert, dem gemeinnützig tätigen Landkreis oder dessen Holding Geschäftsanteile zu vertretbaren Bedingungen zu verkaufen. Dies hat dem Landkreis bzw. der Holding des Landkreises erhebliche Schäden zugefügt, die haushaltsrechtlich nicht weiter hingenommen werden dürfen und nicht hingenommen werden müssen.