Die Unabhängigen haben folgenden Antrag zur Förderung von Balkonkraftwerken in Elze auf den Weg gebracht:
„Der Rat der Stadt Elze beschließt eine Förderung von Balkonkraftwerken und im Zuge dessen auch über die Höhe des Betrages.“

Gesetzlich besteht die Möglichkeit, ein sogenanntes Balkonkraftwerk mit einer Gesamtleistung von bis zu 600W in jedem Haushalt zu installieren. Eine solche Solaranlage ist unkompliziert und einfach, wie der Name schon sagt, zum Beispiel am Balkongeländer einer Mietwohnung anzubringen und liefert sofort Strom, der in der Wohnung direkt als erstes verbraucht wird. Damit wird der Bezug von Strom aus dem Netz für diese Wohneinheit um eben genau der Menge reduziert, die die Solaranlage produziert.

Eine solche Balkon-Solaranlage ist somit ein wesentlicher Beitrag zur Reduktion des Netzstromes, der nach wie vor nicht unerheblich aus Kohle und Gas gewonnen wird. Endliche umweltschädliche fossile Brennstoffe, von denen wir uns in Zeiten des Klimawandels verabschieden sollten. Vor dem Hintergrund des Krieges in der Ukraine und der damit plötzlich auf-tauchenden Problematik unserer besonderen Abhängigkeit von Energielieferungen aus der Russischen Föderation ist es aktuell umso mehr notwendig und erforderlich, möglichst zeitnah die Energieversorgung auf nachhaltige regenerative Energien umzustellen.
Um den Bürgerinnen und Bürgern in ihrer Kommune einen Anreiz zu bieten, ein derartiges Balkonsolarkraftwerk zu errichten schlagen die Unabhängigen vor, dass die Stadt Elze dem jeweiligen Erwerber einer solchen Solaranlage einen Zuschuss gewährt.
Die Unabhängigen werden sich mit Experten zu diesem Thema treffen und planen eine Informationsveranstaltung für die Elzer Bevölkerung.

Nachtrag 26.04.2022:
Zwischenzeitlich wurde der Antrag in der Finanzausschusssitzung durch die Stimmen von SPD und CDU abgelehnt. Die endgültige Entscheidung fällt in der Ratssitzung am 04.05.22. Es ist damit zu rechnen, dass dort ähnlich abgestimmt wird. Wer die Abstimmung live mitverfolgen oder sogar Fragen dazu stellen will, kann sich als Gast für die Sitzung anmelden.

Quelle