Hintergrund: SPD Alfeld fordert SAPPI zum Umbau der Produktionsstätte auf. Mehrere 100 Tausend Euro wären zumutbar. Gegengutachten zum bestehenden TÜV-Gutachten über die Festlegung der Schutzzone gefordert.

Die Fraktion der BAL-Die Unabhängigen bewertet die derzeitige Faktenlage. Danach ist SAPPI als Störfallbetrieb den gesetzlichen Bestimmungen aus dem Bundesimmissionsschutzgesetz unterworfen. Aus § 5 des Gesetzes ergibt sich für einen Störfallbetrieb folgende Vorgabe:

Vorsorgepflicht, § 5 Abs. 1 S. 1 Nr. 2, S. 2 u. 3 BImSchG:
Errichtung und Betrieb genehmigungsbedürftiger Anlagen müssen so erfolgen, dass gegen schädliche Umwelteinwirkungen und sonstige Gefahren, erhebliche Nachteile und erhebliche Belästigungen Vorsorge getroffen wird, insb. durch die dem Stand der Technik entsprechenden Maßnahmen. Die Vorsorgepflicht bezieht sich also auf die gleichen negativen Wirkungen wie die Schutzpflicht.

Die Fraktion der BAL-Die Unabhängigen geht davon aus, dass SAPPI die gesetzlichen Vorgaben erfüllt, zumal SAPPI unter der Aufsicht des Staatl. Gewerbeaufsichtsamts steht.

Die jetzt diskutierten Änderungen im Verhältnis zwischen der Stadt Alfeld/Leine und der Firma SAPPI beruhen auf Gesetzesänderungen. Die Seveso III – Richtlinie (Europarecht) wurde in nationalem Recht eingearbeitet. Wir gehen davon aus, dass auch die SPD hierbei auf den verschiedensten Ebenen mitgewirkt hat.

Insofern bleibt erst einmal festzustellen, dass die Firma SAPPI eine neue, gesetzliche Regelung für sich in Anspruch nimmt. Das ist grundsätzlich nicht zu beanstanden.
Die Auswirkungen der neuen Regelung sind natürlich immens. Der OVG-Beschluss hat einen Einzelfall bewertet und dabei auch viel im Konjunktiv formuliert.
Festzuhalten ist aber, dass sich hier in Alfeld ein Gemengelage ergeben hat. Es gab vor Seveso III die Bebauung rund um das Werk. Es war möglich entsprechende Gebäude und Einrichtungen neu zu bauen bzw. zu verändern. Dies hat sich jetzt geändert und hierin liegt nach Auffassung meiner Fraktion jetzt die Schwierigkeit, den Bürger*innen diese Situation plausibel darzulegen. Anstatt die Ängste und Sorgen der Bürger*innen zum Wahlkampfthema zu machen, ist entsprechende Aufklärung und Kommunikation erforderlich.

Die Stadt Alfeld/Leine hat über viele Jahrzehnte mit der Fabrik an der Mühlenmasch gelebt. Hier gilt es jetzt den offenen Dialog weiter zu suchen und zu führen.

Nach Auffassung der BAL – Die Unabhängigen soll und müsste die Verwaltung im Dialog mit der Firma SAPPI sicherlich hinterfragen, ob es eine Möglichkeit zur Gefahrenminimierung geben könnte. Dabei aber immer davon ausgehend, dass die Firma SAPPI zum Schutz ihrer Mitarbeiter*innen und in Verantwortung für die Bürgerinnen und Bürger in der Region ein großes Eigeninteresse an einer Reduzierung des „Dennoch-Störfall-Risikos“ hat.

Ein erneutes Gutachten wäre nach unserer Auffassung nicht erforderlich. Das vorliegende Gutachten des TÜV Nord dürfte bei Festlegung des 800m-Radius die Faktoren benannt haben, die eben zu diesem Ergebnis führten. Diese Faktoren wären im Dialog dahingehend zu hinterfragen, ob man sie verändern könnte und ob es dann zu einer Reduzierung, belegt mit einem neuen Gutachten, des 800m-Radius kommen würde.

Die Erwartungshaltung der SPD, SAPPI müsse aus Gründen der Verantwortung mehrere 100 Tausend Euro investieren, ist nicht zielführend. Bei den wahrscheinlich sehr komplexen Produktionslinien der Firma SAPPI ist es nach unserer Auffassung nicht unsere Aufgabe hier einwirken zu wollen. Wer diese Forderung in den Raum stellt muss auch zulassen, dass der SAPPI-Konzern den Standort Alfeld hinterfragt. Dies ist nicht im Sinne der Fraktion der BAL – Die Unabhängigen.
gez. Uwe Höltgebaum