Da sowohl die erheblichen Bedenken der Fachdienste des Landkreises als auch die vom OVH nachvollziehbar vorgetragenen Erkenntnisse es nicht zulassen, dass Vorranggebiet für Windenergienutzung Nordstemmen-Rössing im RROP zu belassen hat die Kreistagsfraktion entsprechend beantragt, dass das Vorranggebiet aus dem RROP bzw. aus den Unterlagen zum Beteiligungsverfahren in der Zeichnerischen Darstellung herausgenommen wird.