Die Fraktionen des Kreistages haben sich auf folgende Pairing-Vereinbarung verständigt:

„Die Coronapandemie mit ihren hohen Infektionsgefahren macht besondere Maßnahmen erforderlich. Um die kommunalpolitische Arbeit fortzuführen und gleichzeitig die erforderlichen Sicherheitsstandards einzuhalten, treffen die Fraktionen des Kreistages miteinander folgende Vereinbarung, die allein auf Freiwilligkeit und Willen zu einer sachgerechten Zusammenarbeit und konstruktiver Debatte beruht :

1. Der Kreistag tagt mit einer reduzierten Abgeordnetenzahl. Die Mehrheitsverhältnisse für die Beschlussfassung müssen gewahrt bleiben.
2. Die Fraktionen stellen folgende Anzahl stimmberechtigter Kreistagsabgeordneter : SPD 11, CDU 11, Grüne 3, AfD 3,
Unabhängige 2, Linke 1 und FDP 13. Somit wären 32 KTAs plus Landrat anwesend und stimmberechtigt.
4. Die Geschäftsordnung für die XVIII. Wahlperiode hat auch hier Gültigkeit.
5. Die Vereinbarung gilt für den Monat Mai 2020.
6. Eine Verlängerung um jeweils einen Monat bis längstens Juli 2020 ist möglich.
7. Die Vereinbarung kann einseitig gekündigt werden.
8. Die Fraktionen gehen davon aus, dass die Kreisverwaltung in den Sitzungen höchste Sicherheitsstandards garantiert und für ausreichenden Luftaustausch im Sitzungsbereich sorgt. Die Kreistagssitzungen werden nach zwei Stunden für eine angemessene Zeit unterbrochen und zeitnah fortgesetzt.“