Im Hinblick auf die regelmäßig hohen Überschüsse des Landkreises muss die Höhe der Kreisumlage für das kommende Haushaltsjahr neu bewertet werden. Aktuell geht es darum, die Städte und Gemeinden angemessen an dem Überschuss des Vorjahres zu beteiligen. Der Vorschlag der Kreistagsfraktion geht über einen Antrag der Gruppe SPD/CDU hinaus, weil wir es die Unabhängigen für angemessen und auch vertretbar halten, den Städten und Gemeinden die Hälfte des Überschusses zukommen zu lassen. Sie haben daher folgenden Antrag gestellt:
Der Landkreis Hildesheim beteiligt die Städte und Gemeinden an dem Überschuss des Jahres 2020 mit einem Betrag in Höhe von 6.476.000 €. Der auf die Städte und Gemeinden jeweils entfallende Anteil richtet sich nach einem Schlüssel, der von der Kreisverwaltung mit den Städten und Gemeinden abzustimmen und dem Kreistag zur Entscheidung vorzulegen ist. Diesen ist zudem Gelegenheit zu geben, zur Beteiligung an dem Überschuss grundsätzlich Stellung zu nehmen.
Die Jahresabschlüsse der vergangenen Jahre haben regelmäßig zu hohen Überschüssen geführt. Erfreulicherweise konnten damit die aufgelaufenen erheblichen Fehlbeträge ausgeglichen werden. Unabhängig davon sind die Überschüsse ein Beleg für eine Kreisumlage, die über das notwendige Maß hinausgeht und die Städte und Gemeinden im nicht notwendigen Umfang belastet. Darauf hatten die Unabhängigen regelmäßig hingewiesen und deshalb eine Reduzierung für erforderlich gehalten. Die Initiativen wurden allerdings leider regelmäßig negativ beschieden. Für 2021 bleibt nur die Möglichkeit, die Städte und Gemeinden angemessen an der Verwendung des Überschusses des Haushaltsjahres 2020 zu beteiligen, zumal sich bereits jetzt auch für 2021 eine deutlich positivere Entwicklung abzeichnet. Die von der Gruppe SPD/CDU vorgeschlagene Beteiligung mit einem Betrag in Höhe von „ca. 2,8 Mio. €“ halten sie für unzureichend. Vielmehr halten wir es für angemessen, die Städte und Gemeinden des Landkreises mit der Hälfte des Überschusses in Höhe von rund 12,952 Mio. € zu beteiligen und diesen damit einen Betrag von 6.476.000 € zur Verfügung zu stellen.
Immerhin verbleibt damit auch für den Landkreis Hildesheim ein ausreichender Betrag zur Vorsorge evtl. negativer Entwicklungen. Für den Haushalt 2022 dürften rechtzeitig die Erkenntnisse vorliegen, die für eine Neubestimmung der Kreisumlage erforderlich sind.