Zum Antrag der CDU Fraktion zur Abschaffung der Jagdsteuer halten die Unabhängigen es für erforderlich, den maßgebenden Sachverhalt festzustellen. Zu diesem Zweck haben die Unabhängigen eine Anfrage an den Landrat gestellt. Sie halten demnach unter anderem für klärungsbedürftig, welcher Verwaltungsaufwand durch die Erhebung der Jagdsteuer entsteht. Es geht um die Frage, ob dieser Aufwand und die Steuereinnahmen in einem angemessenen Verhältnis stehen. Ferner möchten sie vom Landrat wissen, ob die Steuerpflichtigen den Landkreis bei der Wahrnehmung seiner Aufgaben entlasten und dafür ein Ausgleich zu zahlen wäre. Zudem wurde die Frage gestellt, für welche anderen Aufgaben die Steuerpflichtigen bereits finanziell entlastet werden (z. B. Erlass der Gebühren für die Trichinenschau). Für die Entscheidung über die Abschaffung der Jagdsteuer ist auch relevant, dass der Landrat gerade einen Haushaltsplanentwurf 2022 mit einem Fehlbedarf in Höhe von rund 17,3 Mio. € vorgelegt hat.