Auf Antrag der Kreistagsfraktion wurde das Thema „Grundlagen für die zukünftige Finanzierung der Betreuungskosten in den Kindertagesstätten“ in der Kreistagssitzung am 24.09.2018 behandelt. Hintergrund ist, dass nach Auskunft der Verwaltung die Entscheidung über die Kita-Finanzierung möglicherweise erst in der Sitzung des Kreistages im Dezember getroffen werden soll. Die Kreistagsfraktion sieht diesen Zeitpunkt im Hinblick auf die notwendige Planungssicherheit als zu spät an. Daher hat die Fraktion gebeten in der Sitzung darzulegen, auf welcher Basis die Städte und Gemeinden sowie der Landkreis selbst die Veranschlagung der Mittel in ihren Haushaltsplänen vornehmen sollen. Ferner wurde darum gebeten im Hinblick auf die dringend notwendige Schaffung von Betreuungsplatzen mitzuteilen, von welchen investiven Zuschüssen die Kommunen ausgehen können. Die Verwaltung hat dann zur Kreistagssitzung die Vorlage 450/XVIII vorgelegt.