Das Verwaltungsgericht Hannover hat im Mai den Klagen der Samtgemeinde Leinebergland, den Flecken Duingen und Eime, wie der Stadt Gronau, in dieser ersten Instanz Recht gegeben und die „gesplittete Kreisumlage“ als rechtswidrig beurteilt. Sollte der Landkreis dieses Urteil nicht vor dem OVG anfechten, müsste eine Rückzahlung der erhöhten Kreisumlage aus dem Jahr 2019, insgesamt über 2 Mio. €, an die klagenden Kommunen erfolgen. Bei den damaligen Verhandlungen zum Kindergartenvertrag gab es 2019 reichlich Unmut zwischen den Städten, Gemeinden, der SG Leinebergland und dem Landkreis, als Träger der Kinderbetreuung. Zunächst wollten mehrere Kommunen den vorgelegten Vertrag des Landkreises nicht unterzeichnen, weil er absolut nicht auskömmlich war. Letztendlich verweigerte aber nur die Samtgemeinde Leinebergland die Unterschrift und der Landkreis musste die Aufgabe zu eigenen Kosten komplett selbst übernehmen. Im Gegenzug erhöhte der Kreistag die Kreisumlage für die Samtgemeinde von 55,8 auf 65%! Damit sollte der Ausgleich im Verhältnis zu den anderen Kommunen geschaffen werden.
Als WGL Duingen konnten wir dieses Verfahren überhaupt nicht nachvollziehen, weil auch die Kreisumlage für die Mitgliedsgemeinden entsprechend erhöht wurde. Diese waren doch nie ein direkter Vertragspartner mit dem Landkreis! Der Vertrag wurde nur mit der Samtgemeinde geschlossen.
Auch die inhaltliche Begründung zur Höhe der festgesetzten 65% war absolut nicht schlüssig. Deshalb haben wir es als WGL in den Räten politisch massiv mitinitiiert, gegen diese Festsetzung zu klagen. Dieser erste Richterspruch bestätigt uns und wird sicherlich auch konkrete Auswirkungen auf zukünftige Festsetzungen der Kreisumlage haben.
gez. Wolfgang Schulz