Neufassung der Gefahrenabwehrverordnung

Die mit Erstellungsdatum 19.05.2021 versehene Beschlussvorlage zur Neufassung der Gefahrenabwehrverordnung wurde den Ratsmitgliedern am 17.06.2021 also 5 Tage vor der ersten Beschlussfassung zugeleitet.
Wir haben beantragt, das Thema in die Fraktionen zurück zu überweisen, um uns damit in Ruhe zu beschäftigen.

Es ist weder ersichtlich, warum das jetzt so dringend ist, dass es sofort ohne ausführliche Diskussion beschlossen werden soll, noch warum den Ratsmitgliedern 5 Tage incl. Wochenende zur Beschlussfassung zugemutet wurden.
Transparenz und Zusammenarbeit sieht anders aus.

Wir leben in einem Staat voller Regeln; Vorschriften, Verordnungen, Bestimmungen und Gesetzen. Es ist zwar richtig, dass die Gefahrenabwehrverordnung teilweise auf nicht mehr aktuellen Gesetzen beruht, eine Ergänzung um 16 Punkte (laut Hildesheimer Allgemeinen Zeitung) muss dennoch zunächst auf Notwendigkeit überprüft werden.
Alle beklagen sich zu Recht über zu viel Regeln, da wollen wir nicht ohne zwingenden Grund neue hinzufügen.

Weiterhin stellt sich die Frage, ob dieser Rat das noch beschließen soll oder es nach Diskussion und Kommunikation mit den Bürgern besser dem neu gewählten überlassen wird.

gez. Uwe Steinhäuser