Die Unabhängigen haben vor kurzem zur Deponie in Mehle eine Anfrage an den Bürgermeister der Stadt Elze gestellt. Die Stadt Elze hat auch bereits geantwortet, dass sie bemüht sind, die Anfrage so schnell wie möglich zu beantworten. Ein Großteil der Fragen könnte aber nur von der Fach- und Genehmigungsbehörde zum Betrieb der Deponie beantwortet werden. Das wäre der Landkreis Hildesheim. Nach deren Beantwortung würden wir informiert.

Text zur Anfrage:

„Die Deponie hat dort inzwischen doch ein stattliches Ausmaß erreicht und beeinflusst im näheren Umkreis maßgeblich das Landschaftsbild; bzw. verhindert die Fernsicht. Zudem gibt es Bedenken zu den gelagerten Stoffen. Elzer und Mehler Bürger haben hierzu um Auskunft gebeten. Laut LDZ vom 05.03.19 war dies auch schon ein Thema bei der Mehler Bürgerfragestunde.

Gemäß Vorlage Vorlage Nr. 293/2013 vom 30.08.2013 soll die Deponie nach der Deponierung und Abdichtung eine Höhe von ca. 118 m über NN aufweisen. Daraus ergeben sich die Fragen:

  1. Wie hoch liegt das Gelände dort über NN?
  2. Wie hoch ist der Berg Stand heute?
  3. Bis zu welchem Datum soll weiter aufgeschüttet werden?

In der LDZ wurden Sie mit der Gefahrenklasse Z1 zitiert. Laut Länderarbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) wird diese Klasse unterteilt in Einbauklasse Z 1.1 „eingeschränkter offener Einbau in Gebieten mit hydrogeologisch ungünstigen Verhältnissen“ und Einbauklasse Z 1.2 „eingeschränkter offener Einbau in Gebieten mit hydrogeologisch günstigen Verhältnissen“.

Um welche dieser Unterklassen handelt es sich in Mehle? Wer prüft, dass die Ablagerung des belasteten Autobahnmaterials sachgerecht durchgeführt wird und dass keine Belastung des Grundwassers stattfindet? Gibt es ein Gutachten zur Versiegelung der ursprünglichen tiefer liegenden Deponie der insolventen FBR-Recycling-GmbH & Co.KG?

Im städtebaulichen Vertrag (Entwurf Stand 10.09.2013) steht „UWK verpflichtet sich, stets nur mineralische Abfälle und auch nur solche, die für die Deponieklasse I zugelassen sind und deren Grenzwerte einhalten zur Einlagerung anzunehmen“

Fällt der Autobahn-Abraum (Z1?) unter diese Deponieklasse?

Im Vertragsentwurf steht weiter: „UWK verpflichtet sich, in angemessenem Umfang Informationsveranstaltungen durchzuführen, zumindest einmal im Jahr einen „Tag der offenen Tür“ anzubieten, indem die Deponie von der interessierten Öffentlichkeit begangen/besichtigt werden.“

Eine derartige jährliche Veranstaltung ist uns seit 2013 nicht bekannt. Hat sie jemals stattgefunden?

Weiter heißt es: “ UWK sichert der Stadt zu, spätestens zwei Jahre vor Beendigung der Ablagerungsphase, also spätestens im 8. neu zuzulassendem Betriebsjahr, auf Kosten der UWK einen einschlägig erfahrenen Landschaftsplaner (bis zu 100 Planerstunden) zu beauftragen.“ 

Wenn nicht noch 2 weitere Jahre Ablagerung stattfinden soll, hätte diese Beauftragung bereits stattfinden müssen. Hat es sie gegeben?

Uns ist bewusst, dass die Beantwortung aller Fragen – um die wir Sie freundlich bitten- Arbeit verursachen wird. Wir sind von Bürgern aber sehr detailliert befragt worden und haben festgestellt, dass wir als Ratsmitglieder recht wenig über diese Deponie wissen.

Vielen Dank im Voraus!

Michael Röver
für die Fraktion der Unabhängigen Wählergruppe Elze UWE“

24.04.2019

Edit: die Antwort kann auf der Seite der Unabhängigen in Elze nachgelesen werden -> weiterlesen