Die FDP-Fraktion und die Fraktion der Unabhängigen haben beantragt, den Tagesordnungspunkt Berufsbildende Schulen „Phase 0“ zu Punkt A.4.1 der Sitzung des Schulausschusses A5 am 23. Februar 2023 sowie zur nächsten Kreisausschusssitzung und zur nächsten Kreistagssitzung aufzunehmen und über den nachfolgenden Beschlussvorschlag abzustimmen:
Beschlussvorschlag:
Wegen der drängenden Sanierungs- und Modernisierungsnotwendigkeiten der Schulgebäude der Werner-von-Siemens-Schule, der Walter-Gropius-Schule und der Hermann-Nohl-Schule wird der vorbereitende Beschluss über den Abschlussbericht zur „Phase 0“ und bzgl. der entsprechenden Handlungsempfehlungen bis spätestens zur Sitzung des Kreisausschusses am 26. Juni 2023 gefasst (auf die Vorlage 255/XIX vom 24. August 2022 wird Bezug genommen), sodass der Kreistag am 29. Juni 2023 abschließend entscheiden kann.
Weiter werden sich der Landkreis Hildesheim und die Stadt Hildesheim bemühen, bis zum 26. Juni 2023 ihr gegenseitiges Einvernehmen bzgl. der offenen Grundstücksfragen herzustellen.
Begründung:
In der Verwaltungsvorlage 255/XIX vom 24. August 2022 heißt es im (gefassten) Beschlussvorschlag:
„Die Planungen zur „Phase 0“ konzentrieren sich auf die bisher einbezogenen drei beruflichen Schulen. Wegen der drängenden Sanierungs- und Modernisierungsnotwendigkeiten in den betroffenen Gebäuden wird der Beschluss über den Abschlussbericht zur „Phase 0“ und die entsprechenden Handlungsempfehlungen in 2022 angestrebt.
Bereits mit Kreistagsbeschluss vom 10. Dezember 2020 zu dem Antrag 512/XVIII wurde die parallele Durchführung der „Phase 0“ für die Werner-von-Siemens-Schule, die Walter-Gropius-Schule und die Herman-Nohl-Schule beschlossen. Die weitere Vorlage 1063/XVIII wurde im Ausschuss für Bau und Kreisentwicklung am 15. März 2021 zur Kenntnis genommen.
Seit mehr als zwei Jahren beschäftigen sich Landkreisverwaltung und Kreistag mit der „Phase 0“. Dies führt zu erheblicher Verunsicherung bei allen Beteiligten, insbesondere bei den betroffenen Schulleitungen, Lehrerinnen und Lehrern sowie Schülerinnen und Schülern.
Eine weitere Hängepartie und Entscheidungsunfähigkeit seitens der öffentlichen Verwaltungen geht zu Lasten des Bildungsstandortes im Landkreis Hildesheim und ist nicht länger hinnehmbar.