Wie in den Vorjahren sind erneut zahlreiche Anträge der Fraktionen zum Haushaltsplanentwurf gestellt worden. Diese führen regelmäßig zu höheren Ausgaben. Diese ergeben sich nicht nur durch höhere Haushaltsansätze, sondern auch durch einen höheren Personalaufwand. Oft werden diese Anträge insbesondere aus Zeitgründen in den Ausschüssen nicht im notwendigen Umfang beraten, sondern lediglich als behandelt in den Kreistag verwiesen und dort dann entschieden. Für den notwendigen Überblick sowie die Beurteilung der Notwendigkeit und Angemessenheit der zusätzlichen Ausgaben fehlt regelmäßig eine fundierte Stellungnahme der Verwaltung. Die Anträge sind damit nicht entscheidungsreif.

Die Kreistagsfraktion der Unabhängigen hält es zukünftig für notwendig und zweckmäßig, solche Anträge erst nach einer umfassenden Stellungnahme der Verwaltung in den dafür jeweils zuständigen Fachausschüssen zu beraten und nach einer politischen Entscheidung ggf. erforderliche Haushaltsmittel in den nächsten Haushaltsplanentwurf aufzunehmen. Von diesem Verfahren sollte in Ausnahmefällen nur dann abgewichen werden, wenn es um besonders dringliche Mittelbereitstellungen geht und dafür die Voraussetzungen hinreichend geklärt sind.

Die Fraktion hat daher beantragt, zukünftig entsprechend zu verfahren. Für die Anträge, die in der Sitzung des Kreistages am 12.12.2019 beschlossen werden, soll die Kreisverwaltung gebeten werden, dem jeweils zuständigen Ausschuss vor der entsprechenden Umsetzung der Maßnahmen eine entsprechende Vorlage zur Beratung zuzuleiten.