Die Unabhängigen in Diekholzen haben beantragt, dass der vollständige Bericht des Rechnungsprüfungsamtes über die Prüfung des Haushaltsjahres 2017 der Gemeinde Diekholzen wieder im Bürgerinformationssystem veröffentlicht wird.
Die Verschiebung des Tagesordnungspunktes in der Finanzausschusssitzung am 06.02.2020 war gerechtfertigt, da weitere Informationen zur Beurteilung zwingend benötigt wurden. Deshalb hat die Fraktion der Verschiebung zugestimmt. Unabhängig von Sachverhalt sind sie aber der Meinung, dass alle Informationen zu jederzeit jedem Bürger zugänglich sein sollen, insbesondere wenn diese Informationen bereits veröffentlicht wurden.
Weiter haben sie eine Änderung der Geschäftsordnung beantragt und einen Antrag zu den Wertgrenzen für Investitionen eingereicht. Der Beschlussvorschlag sieht vor, die Wertgrenzen für Investitionen von finanzieller Bedeutung nach § 12 Abs. 1 KomHKVO auf 50.000 € für Baumaßnahmen (statt bisher 250.000 €) und 20.000 € für sonstige Investitionen (bisher 100.000 €) festzusetzen. Hintergrund ist die Kenntnis des Berichtes des RPA des Landkreises. So sind in den Gebäuden der Gemeinde erhebliche Sanierungen teils verteilt auf mehrere Bereiche oder Jahre erfolgt, ohne dass jemals dazu eine Wirtschaftlichkeitsberechnung durchgeführt wurde die erkennen lassen würde, bis zu welchem Betrag/Zeitpunkt die Sanierungen so sinnvoll sind oder durch evtl. andere Maßnahmen ein wirtschaftlicheres Ergebnis erzielbar gewesen wäre. Auch beispielsweise für die Straßensanierung durch DSK-Verfahren oder die Umrüstung von Lampenköpfen ist für die Entscheider eine Wirtschaftlichkeit- und Folgekostenberechnung unerlässlich.