Folgende Anträge der Gruppe Grüne, FDP und WGL stehen auf der Tagesordnung der Sitzung des Ausschusses  für Finanzen, Bau und Klimaschutz der Stadt Gronau:

Beitritt der Initiative 30 km/h in der Stadt Gronau (Leine)

Lebendige, attraktive Kommunen brauchen lebenswerte öffentliche Räume. Gerade unsere Straßen und Plätze sind unser Aushängeschild, sie prägen das Stadtbild und beeinflussen die Stadtökologie und die Lebensqualität. Daher ist es unsere zentrale Aufgabe, die Aufenthaltsqualität und Sicherheit auf unseren Straßen und Plätzen mit den Mobilitäts- und Teilhabeerfordernissen von Menschen und Wirtschaft zu vereinbaren. Um diesem Anspruch bestmöglich gerecht werden zu können, müssen wir als Vertreterinnen und Vertreter der Bürgerinnen und Bürger der Stadt Gronau selbst das Recht haben, darüber zu entscheiden, auf welchen Straßen und Plätzen wir es bei Abwägung der unterschiedlichsten Ansprüche an den öffentlichen Raum für erforderlich halten, die Höchstgeschwindigkeit innerorts auf 30 km/h zu begrenzen. Bisher verwehrt uns der Bund mit seiner Straßenverkehrsordnung diese Entscheidungsbefugnis.“

Die Gruppe hat daher beantragt: Die Stadt Gronau (Leine) schließt sich dem Bündnis „Lebenswerte Städte und Gemeinden durch angepasste Geschwindigkeiten“ an.

Zur Begründung führen sie aus:

Bereits 934 Städte und Gemeinden (Stand 01.11.23) mit sehr unterschiedlichen politischen Mehrheiten engagieren sich bundesweit im Bündnis „Lebenswerte Städte und Gemeinden durch angepasste Geschwindigkeiten“ für mehr Entscheidungsfreiheit der Kommunen bei der Anordnung von Tempolimits. Auch der Deutsche Städtetag unterstützt diese Initiative.

Bereits am 17.01.2020 hat der Deutsche Bundestag mit der Mehrheit der damaligen Koalitionsfraktionen von CDU und SPD in seiner Entschließung „Sicherer Radverkehr für Vision Zero im Straßenverkehr“ einen eindeutigen Auftrag an die Bundesregierung formuliert: Den Kommunen die Möglichkeit zu eröffnen, von der innerörtlichen Regelhöchstgeschwindigkeit von 50 km/h nach eigenem Ermessen auch auf Hauptverkehrsstraßen abzuweichen. Die am 20.10.2023 vom Deutschen Bundestag beschlossene Novellierung des Straßenverkehrsgesetzes (StVG) ist nach Auffassung der mittlerweile fast 1.000 Mitgliedskommunen umfassenden Initiative „Lebenswerte Städte für angemessene Geschwindigkeiten“ ein wichtiger erster Schritt hin zu einem an den Bedürfnissen der Menschen ausgerichtetem Mobilitätssystem in Städten und Gemeinden.

„Erstmals ist gesetzlich klargestellt, dass auch Belange des Umwelt- und Klimaschutzes, des Gesundheitsschutzes sowie der städtebaulichen Entwicklung straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen begründen können, wie beispielsweise die Bereitstellung von zusätzlichen Flächen für den Fuß- und Fahrradverkehr“.

1957 wurde in der Bundesrepublik Deutschland die Innerortshöchstgeschwindigkeit von 50 km/h eingeführt. Laut Umweltbundesamt zeigen die Erfahrungen mit diesem Tempolimit, dass Tempo 50 für einen bedeutenden Teil des Straßennetzes nicht mehr stadtverträglich ist. Die Einführung von 30 km/h als neue Regelgeschwindigkeit sei daher geboten. Daher gilt es, gemeinsam mit möglichst vielen anderen Städten und Gemeinden in einem gemeinsamen Bündnis bundesweit den Druck auf den Bundesverkehrsminister zu erhöhen, uns in den Kommunen endlich die so dringend nötigen Entscheidungsspielräume zu eröffnen.

Der Ausschuss für Finanzen, Bau und Klimaschutz folgte in seiner Sitzung vom 30.01.2024 dem Antrag.

Weiter steht der Antrag zur Installation öffentlicher Trinkwasserbrunnen gemäß § 50 Abs. 1 Wasserhaushaltsgesetz in der Stadt Gronau (Leine) auf der Tagesordnung. Hier hat die  Gruppe beantragt:

  1. Zur Gewährleistung der allgemeinen Daseinsvorsorge installiert die Stadt Gronau (Leine) an zentral frequentierten Orten allgemein zugängliche öffentliche Trinkwasserbrunnen.
  2. Die Verwaltung wird damit beauftragt, die geeigneten und im Sinne der gesetzlichen Verpflichtung notwendigen Aufstellungsorte zeitnah, spätestens bis zum 28.02.2024, dem Rat vorzuschlagen. Gleichzeitig sind dem Rat zudem die aus Sicht der Verwaltung grundsätzlich geeigneten Typen von Trinkwasserbrunnen vorzustellen. Die Installation der öffentlichen Trinkwasserbrunnen ist zeitnah in 2024 umzusetzen. Erfahrungen anderer Kommunen sind dabei zu berücksichtigen. Insbesondere ein Vandalismus-Schutz ist zu berücksichtigen.
  3. Die notwendigen Haushaltsmittel sind entsprechend einzustellen.

Zur Begründung führen sie aus:

Eine sichere Versorgung mit Trinkwasser gewinnt angesichts zunehmender Hitzeperioden und Dürren immer mehr an Bedeutung. Die Auswirkungen des Klimawandels sind inzwischen permanent auch im norddeutschen Raum und ganz konkret in unserer Gemeinde zu spüren. Insbesondere Kleinkinder, ältere, gesundheitlich angeschlagene und finanzschwache Menschen treffen die Folgen immer häufiger auch in Bereichen, die die öffentliche Daseinsversorgung als staatliche Pflichtaufgabe berühren. Eine sichere Versorgung mit Trinkwasser, auch im öffentlichen Raum, zählt seit der letzten Änderung des Wasserhaushaltsgesetz (WHG) vom 04.01.2023 mit Wirkung zum 12.01.2023 zweifelsfrei zum verpflichtenden Aufgabenkreis der öffentlichen Daseinsvorsorge.

Demnach gilt nach § 50 Abs. 1 WHG: „Die der Allgemeinheit dienende Wasserversorgung (öffentliche Wasserversorgung) ist eine Aufgabe der Daseinsvorsorge. Hierzu gehört auch, dass Trinkwasser aus dem Leitungsnetz an öffentlichen Orten durch Innen- und Außenanlagen breitgestellt wird, soweit dies technisch durchführbar und unter Berücksichtigung des Bedarfs und der örtlichen Gegebenheiten, wie Klima und Geografie, verhältnismäßig ist.“

Nach einer ersten vorläufigen Prüfung der gesetzlichen Anforderungen sind aus Sicht der Gruppe insbesondere folgende Orte für die Installation eines öffentlichen Trinkwasserbrunnens zu prüfen: Marktplatz in der Kernstadt Gronau, evtl. entlang der Fahrradrouten bzw. an den Fahrrad-Ladestationen. Bei erfolgreicher Installation kann im Nachgang die Aufstellung an weiteren Orten der Stadt geprüft werden.

Als Nebeneffekt verbessert die Installation der Trinkwasserbrunnen zudem die Aufenthaltsqualität der betroffenen Bereiche und wirkt sich somit unter anderem auch positiv auf die Frequentierung unserer Innenstadt aus.

Bzgl. der Finanzierung ist es aus unserer Sicht lohnend, eine mögliche Bezuschussung im Rahmen eines geeigneten Förderprogramms zu prüfen.

Antrag Initiative 30 km/h

Antrag Trinkwasserbrunnen