Nach einem Gesetzentwurf der Niedersächsischen Landesregierung beabsichtigt der Landtag, die Vorschriften des NKomVG für die Verteilung der Sitze in den Ausschüssen der kommunalen Vertretungen zu ändern. Danach sollen die Sitze eines jeden Ausschusses auf die Fraktionen und Gruppen nach der Reihenfolge der Höchstzahlen verteilt werden, die sich durch Teilung der Mitgliederzahlen der Fraktionen und Gruppen durch 1, 2, 3 usw. ergeben. Die Änderung soll ab dem 01.11.2021 in Kraft treten und damit bereits für die gerade erst gewählten Gremien Anwendung finden. Es ergeben sich somit dann negative Auswirkungen durch diese Änderung für die Fraktionen mit wenigen Mitgliedern. Wir halten es für befremdlich, dass diese Änderung jetzt nach der Kommunalwahl beschlossen werden soll und damit offensichtlich Kritik vor der Wahl vermieden werden sollte.
Die Hildesheimer Zeitung hat hierzu in ihrer heutigen Ausgabe berichtet. (Link zum Artikel der Hildesheimer Zeitung)
„Es ist schon erstaunlich, welches Verständnis Frau Hopmann zum Ausdruck bringt, die Handlungsfähigkeit der Gremien des Kreistages war jederzeit gegeben. Die derzeitige Entwicklung macht deutlich, wie die „Macht“ der „großen“ Parteien schwindet und sie deshalb auf Koalitionen mit kleineren Fraktionen angewiesen sind. Diese Situation sollten die Landtagsabgeordneten bei ihrer Abwägung berücksichtigen. Es ist wenig plausibel, die Regelungen regelmäßig so zu ändern, wie es politisch gerade passt. Wir werden aber in jedem Fall auch in Zukunft unsere Möglichkeiten durch Initiativen (Anträge und Anfragen) sowie durch Äußerungen in den Ausschüssen nutzen und damit wie bisher eigene Akzente setzen! Diese Rechte können uns nicht genommen werden…“ so unser Kreistagsabgeordneter Josef Stuke zum Artikel der Hildesheimer Zeitung.