In mehreren Sitzungen der vergangenen Monate wurde immer wieder das Thema Schäden an Bürgersteigen und Straßen nach Baumaßnahmen insbesondere durch den Ausbau der Deutschen Glasfaser besprochen. Das die Befürchtungen gerechtfertigt sind, konnten wir u.a. zuletzt mehrfach der Presse entnehmen. Im Zusammenhang mit der geplanten Sanierung der Bürgersteige in der Südwaldstraße habe ich zuletzt persönlich nachgefragt ob eine Sanierung des Bürgersteigs Südwaldstraße noch vor dem Ausbau durch Deutsche Glasfaser geplant ist. Seitens der Verwaltung wurde dieses vereint. Nun stellen wir fest, dass ein Neubau/Sanierung des Weges gleichwohl bereits begonnen hat. Auf meine Nachfrage per E-Mail am 08.10.19 und 10.10.19 erklärten Sie Frau Bürgermeisterin am 11.10.19 folgendes: „Durch diese jetzt laufende Sanierung erreicht man einen „Status Quo“, den die Deutsche Glaserfaser nach Verlegung ihres Kabels wiederherstellen muss. Bei dem unsanierten Weg wäre es schwierig, von der Firma eine entsprechende Oberfläche zu verlangen, wenn der Rest des Gehweges in schlechten Zustand liegen bleibt. Die Übergänge zwischen dem aufgenommen und wieder verlegten Pflaster und dem alten Pflaster würde weiter Stolperstellen erzeugen.“

Vor diesem Hintergrund stellen wir folgende Fragen:

  • Ist die Verwaltung ernsthaft der Meinung, dass ein Fußweg , sofern er in schlechtem Zustand ist, vor Beginn einer Kabelverlegung in einem Teil dieses Weges komplett flächendeckend saniert werden muss, um nach Abschluss der Kabelverlegung den Auftragnehmer zur ordnungsgemäßen Herstellung der in Anspruch genommenen Fußwegoberfläche bewegen bzw. auffordern zu können?
  • Soll das jetzt künftig immer so geschehen: erst Oberfläche erneuern, dann Kabel oder evtl. auch Rohrleitung verlegen?

Sollte das wirklich Verwaltungsmeinung sein, bitten wir um ausführliche fachliche Begründung, wenn nicht um die Beantwortung folgender Fragen:

  • Warum ist der Ausbau nach der mehrfach angesprochenen zu erwartenden Problematik nicht verschoben worden?
  • Ist die Verwaltung tatsächlich der Meinung das das Aufnehmen eines frisch verlegten Pflasters mit entsprechend fachgerechten Aufbau und verdichtetem Unterbau und dann anschließendem Aufnehmen eines Teilbereichs auf voller Länge mit Aushub eines ca. 40-50 cm tiefen Graben keine Schäden am frisch sanierten Bürgersteig hinterlässt?
  • Warum ist der Rat nicht darüber informiert worden?
  • Wer hat diese Entscheidungen getroffen?

Weiterhin bitten wir um die Beantwortung folgender Fragen:

  • Auf Grund welcher Vorschriften oder Beschlüsse darf die Verwaltung Aufträge in welcher Größenordnung ohne Beschluss der Ausschüsse und des Rates beauftragen?
  • Welche Änderungen müssen erfolgen, um das künftig zu ändern, dass eine Auftragserteilung (bei bestimmter Größenordnung) grundsätzlich die Zustimmung des Ausschusses für Technik und des Verwaltungsausschusses erfordert?

gez. Christoph Glados
Fraktionsvorsitzender