Der Ortsrat Burgstemmen steht dem Entwurf des neuen Flächennutzungsplans skeptisch gegenüber. Das Planungsbüro schlägt darin eine Wohnbaufläche im Süden des Dorfes gegen-über der Siedlung „Radebrecher“ vor. Die Kommunalpolitiker sind mit dem angepeilten Areal allerdings nicht glücklich. Statt eines großen Baugebiets favorisieren sie kleine Wohnbauflächen für die künftige Entwicklung der Ortschaft. Konkrete Vorschläge kamen in der Sitzung auf den Tisch: ein Areal zwischen der Straße „Kreuzkamp“ und der ehemaligen Gärtnerei Lenhart sowie am südwestlichen Dorfrand Richtung Betheln. Nach Auskunft von Verwaltungsmitarbeiter Yannick Marcao muss sich die Ausweisung der Wohnbauflächen am Regionalen Raumordnungsprogramm des Landkreises orientieren. Für die Eigenentwicklung Burgstemmens können demnach maximal 3,5 Hektar Wohnbaufläche neu im Flächennutzungsplan ausgewiesen werden. Irritiert zeigte sich der Ortsrat vom Wunsch der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr, trotz der inzwischen auf dem Tisch liegenden und von der Behörde auch vorangetriebenen Vorzugsvariante den seit Jahrzehnten existierenden Korridor für eine Umgehung der Bundesstraße 1 weiterhin freizuhalten.
Um eine mögliche Nachverdichtung ging es im zweiten großen Punkt auf der Tagesordnung. Vier Haus- und Grundbesitzer aus der Siedlung „Radebrecher“ möchten ihre großen Grund-stücke teilen und Häuslebauern als Bauland zur Verfügung stellen. Sie haben bereits im vergangenen Jahr im Rathaus angeklopft, um die Möglichkeiten dazu auszuloten. Die Gärten sind knapp 2 000 Quadratmeter groß und böten hinreichend Platz. Doch bei der Sache gibt es ein Problem, das Yannick Marcao ausführlich erläuterte. Der gültige Bebauungsplan für die Siedlung datiert aus dem Jahr 1963 und müsste geändert werden. Und das schlägt nach An-gaben der Verwaltung, die Vergleichsangebote eingeholt hat, mit rund 16 000 Euro zu Buche. In der Kommune ist es seit einigen Jahren gängige Praxis, dass diejenigen die Kosten für Änderungen an Bebauungsplänen tragen, die ein Vorhaben auf den Weg bringen möchten. Die vier Burgstemmer Grundstücksbesitzer sind dazu aber nicht bereit. Ihr Hauptargument: Für einzelne Grundstücke sei der Bebauungsplan in den 1990ern schon einmal geändert worden, ohne dass die Eigentümer zur Kasse gebeten worden seien. Während der Sitzung kündigten sie das weitere Vorgehen an: Sie wollen demnach für ihre Grundstücke einen Antrag auf Änderung des Bebauungsplans stellen. Der Antrag soll den Hinweis enthalten, dass sie eine Kostenübernahme ablehnen. Voraussichtlich wird sich der Bauausschuss in der Sitzung im Juni mit dem Thema beschäftigen. Für das Ansinnen, die Grundstücke zu verkleinern und Nachverdichtung zu ermöglichen, erhielten die Burgstemmer Rückendeckung aus dem Ortsrat. Die Ortsratsmitglieder unterstützen den Antrag zur Aufhebung der Bebauungsgrenze.
Quelle: Oelkers, LDZ 03.03.2025