Die Vorlage der Verwaltung 2026/013 gibt Anlass für diesen, im Weiteren folgenden Antrag zu stellen.
Zuvor allerdings einleitend eine Erklärung dazu:
Wir, das demokratische Spektrum der zu den Kommunalwahlen antretenden Parteien und Gruppierungen, dürfen uns nicht mehr durch derartige Vorlagen und Anträgen, wie dem von der UWE 2025/050, selbst kasteien. Es hat sich gezeigt, dass es keine gute Idee ist, wenn wir uns selbst auf öffentlichen Märkten und Veranstaltungen der Stadt ausschließen.
Es ist elementarer Ausdruck der Demokratie, dass Bewerberinnen und Bewerber um Abgeordnetenplätze in den Gremien von Ortsrat/ Gemeinderat/ Stadtrat/ Kreistag/Landtag/Bundestag durch zur Verfügungstellung von Orten, Räumen und Veranstaltungen die Gelegenheit gegeben wird sich den Wählerinnen und Wähler zu präsentieren und auch mit dem politischen Gegner öffentlich zu diskutieren. Die Demokratie unseres Landes ist in Gefahr, wenn das Aushalten und Auseinandersetzten mit Andersdenkenden im öffentlichen Wahlkampf unterdrückt und nicht ausgehalten werden soll. Demokratie hat den Kandidaten die Gelegenheit zu geben mit den Wählerinnen und Wählern in direkten Kontakt zu kommen. Auch wenn einige von uns ein eigenes Büro auf der Hauptstraße betreiben, so lehrt doch die Erfahrung, dass diese nicht in der gewollten Vielzahl von Bürgerinnen und Bürgern angenommen werden. Der direkte Kontakt und das Gespräch auf den Märkten/Veranstaltungen der Stadt ermöglicht es deutlich zu zeigen, dass wir auf dem Boden der Demokratie stehen und für die Bürgerinnen und Bürger unserer Stadt da sind.
Wir brauchen uns nicht vor anderen politischen Parteien und Gruppen verstecken!!!!
Wir müssen „Flagge“ bekennen und in aller Öffentlichkeit zeigen, dass wir in der Lage sind, anderen politischen Parteien überlegen zu sein. Unser bisheriges Verhalten war bislang lediglich eine Wahlhilfe für eben diese Anderen. Das ist aus meiner Sicht falsch!!
Daher beantrage ich hiermit als Eilanträge,
1. In der von der Verwaltung vorgelegten Vorlage 2026/013 wird der Passus gestrichen, der es politischen Parteien, politischen Vereinigungen und sonstigen politischen Gruppierungen oder politische tätigen Einzelpersonen verboten werden soll, Einrichtungen für parteiorganische oder parteiinterne Veranstaltungen sowie für Wahlkampfveranstaltungen und sonstige Werbeveranstaltungen zu nutzen.
2. Der Beschluss 2025/050 mit dem Antrag der UWE wird aufgehoben.
Zur weiteren Begründung:
Die Entscheidung ist eiligst und mit sofortiger Wirkung zu treffen, weil es noch vor der bevorstehenden Kommunalwahl am 13. September dieses Jahres ermöglicht werden muss, die Räumlichkeiten und Märkte/Veranstaltungen der Stadt für die Betroffenen zu nutzen um sich den Wählerinnen und Wählern rechtzeitig präsentieren zu können. Zudem gilt es zu berücksichtigen, dass zugleich auch am 13. September 2026 eine neue Bürgermeisterin oder Bürgermeister von den Wählerinnen und Wähler gewählt werden soll. Auch hier ist völlig unverständlich, weshalb diese nicht gerade die Märkte/Veranstaltungen der Stadt nutzen sollten um sich einer Vielzahl von Wählerinnen und Wählern präsentieren zu können. Die ständige Angst vor Andersdenkenden darf nicht dazu führen, dass wir uns selbst in der Ausübung demokratische Rechte beschränken und den Weg der Vermeidung der offenen Auseinandersetzung mit den Andersdenkenden ausweichen!
Ich beantrage zudem, dieses Thema auf die Tagesordnungen der Sitzung des Ausschusses für Bau- u. Ordnungswesen am 11.06.2026 und der nächsten Sitzung des Verwaltungsausschusses und des Rates zu nehmen.
gez. Ulrich Bantelmann
Ratsherr Stadt Elze
Die Unabhängigen