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Der Einkreisungsvertrag - Gutachten erforderlich? Dez. 2009
Die Überprüfung der Zusammenarbeit der Stadt Hildesheim und des Landkreises Hildesheim wird von uns seit Jahren gefordert. Dazu gehört unter anderem auch die Überprüfung des mehr als 30 Jahre alten Einkreisungsvertrages.
 
Es ist nicht anzunehmen, dass der Vertrag die heutigen Gegebenheiten optimal abbildet.  Ein konkrete Antwort auf die Frage, welche finanziellen Auswirkungen der Vertrag auf Stadt und Landkreis haben, oder ob die Interessenquote (Beteiligung der Stadt an der Kreisumlage) gerecht ist oder eine Seite bevorteilt, kann weder von Kreis.- noch Stadtverwaltung beantwortet werden.
 
Gern wird auf diese Frage gesagt, man solle besser nicht daran rühren, wer weiß, was bei herauskommt. Unter diesen Gesichtspunkten scheint ausnahmsweise ein Gutachten zur Untersuchung des Vertrages und seiner Auswirkungen angebracht. Die Materie ist äußerst kompliziert, eine gerechte Beurteilung kann von den Entscheidungsträgern aus eigener Kraft nicht erwartet werden. Wichtig ist die Aufgabenstellung für den Gutachter. Neben der Untersuchung des Ist-Zustandes, sollte auch überprüft werden, wie eine weitergehende Zusammenarbeit und eine kostensparende Aufteilung der Aufgaben rechtlich möglich ist.
 
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